Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Weiterführende Links:
Beratungseinrichtungen für Frauen und Mädchen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen ein Frauenhaus betreiben und/oder Beratung für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder durch Frauenhäuser,
  • die Beratung der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Beratungseinrichtungen,
  • die Erstberatung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen in BISS sowie
  • die Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellung für Angehörige und Dritte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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