Förderprogramm

Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Standort Hannover

Wunstorfer Straße 9

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Fischwirtschaftsgebiet „Niedersächsische Nordseeküste“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste, die der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste entsprechen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung:

  • vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Konzipierung und späteren Durchführung der Strategie,
  • Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der von der Verwaltungsbehörde genehmigten Strategie,
  • Durchführung von Vorhaben, die im Rahmen der Strategie ausgewählt wurden,
  • Kooperationstätigkeiten und deren Vorbereitung ausgewählt im Rahmen der Strategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 50 Prozent bei privatrechtlichen Antragstellenden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Vorhaben von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Ausgaben müssen bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 10.000 und bei privatrechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 3.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.

Die Auswahl der förderfähigen Vorhaben nimmt die „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG) vor.

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