Förderprogramm

Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Kultusministerium

Ansprechpunkt:

Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Weiterführende Links:
Förderung durch HAUPTSACHE:MUSIK

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.

Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie

  • Breitenförderung,
  • Begabungsförderung,
  • Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und
  • Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

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