Förderprogramm

Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen eine Bildungsveranstaltung für Jugendliche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden.

Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.

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