Förderprogramm

Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Hannover
Team 2JH4

Schiffgraben 30–32

30175 Hannover

Weiterführende Links:
Familienerholungsurlaub

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen Erholungsurlaube und Freizeiten für Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Sozialverband bei der Durchführung von Maßnahmen der Familienerholung, sodass Sie die Beiträge der teilnehmenden Familien senken können.

Sie erhalten die Förderung für

  • Familienerholungsurlaube, die Familien eine gemeinsame Erholung ermöglichen, der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft fördern, und
  • Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien-, Partnerschafts- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer bis zu EUR 15,00 je Übernachtung, dazu erhalten Sie folgende Zuschläge je Übernachtung für

  • Familienangehörige mit Behinderung: bis zu EUR 10,00,
  • Alleinerziehende: bis zu EUR 10,00,
  • einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu EUR 15,00 für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer, maximal aber 100 Prozent der Aufenthaltskosten bei Vollpension, 110 Prozent bei Teilverpflegung (zum Beispiel Halbpension, nur Mittagessen) und 120 Prozent bei Selbstversorgung.

Die Höhe des Zuschusses für Familienfreizeiten beträgt pauschal

  • EUR 400,00 pro Tag für das Angebot der Eltern- und Familienbildung und der Betreuung,
  • EUR 100,00 pro Tag und Treffen für die pädagogische Begleitung des Aufenthalts und maximal 10 Vor- und Nachbereitungstreffen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Familien (für die Förderung von Familienurlauben) und die Maßnahmeträger (für die Förderung von Familienfreizeiten) richten ihren Antrag an Sie als Erstempfänger der Förderung.

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