Förderprogramm

Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg
Team 4 SL1

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Weiterführende Links:
Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Verein in Niedersachsen um die Beratung und Unterstützung psychisch Kranker und ihrer Angehörigen kümmern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei ambulanten Maßnahmen im Bereich der gemeindenahen Unterstützung und Förderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Zentralnervensystems und seelischen Behinderungen sowie ihren Angehörigen. Dazu zählen auch Angehörige von Kindern mit Autismusspektrumsstörung sowie Betroffene und ihre Angehörigen mit Zuwanderungsgeschichte.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • die Erstausstattung einer Beratungsstelle,
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige und Betroffene,
  • Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und Teilhabe des betroffenen Personenkreises, insbesondere therapeutische Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten und niedrigschwellige Beratungsangebote,
  • Maßnahmen, die auf eine gleichberechtigte Begegnung von Psychiatrieerfahrenen, deren Angehörigen und professionell Tätigen (Trialog) zielen, vor allem Veranstaltungen unter Beteiligung ausgebildeter Genesungsbegleiterinnen und -begleiter.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000 pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt bei EUR 2.500.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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