Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
gesundheit_soziales
Foerdergebiet:
de_ni
Foerderberechtigte:
verband_vereinigung
Foerdergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

WeiterfuehrendeLinks:
Antragsportal zum Programm „4Generation“ (externer Link) Informationen zur Jugendarbeit (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden.

Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischen 1.500 EUR bis maximal 10.000 EUR pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr als 850,00 EUR.

Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen.

Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle (siehe weiterführende Links). Es erfolgt ausschließlich online.

Fristen

4Generation hat grundsätzlich monaltiche Antragsfristen. Anträge für Projekte können monatlich bis zum jeweils 01. des Monats bei der Servicestelle (siehe weiterführende Links) gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.

rechtliche Voraussetzungen

Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.

Letztliche Empfänger der Leistungen sind

  • Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände beziehungsweise Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden,
  • kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen,
  • freie ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne Landesverband sowie
  • für Projekte mit überwiegend übergreifender beziehungsweise koordinierender Funktion auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände

mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Projekt muss in Niedersachsen verwirklicht werden.
  • Sie müssen ein neues Projekt planen, das Themenschwerpunkte aus den Bereichen Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles aufweist und neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit aufnimmt.
  • Ihr Projekt muss die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region und/oder mit einem ähnlichen Schwerpunkt vernetzen.
  • Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Mindestens eine an der Organisation des Projekts beteiligte Person muss im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard (Juleica) sein.
  • Wenn Sie ein Projekt mit einer Förderung von mehr als 5.000 EUR durchführen, soll dieses eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte haben.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt mindestens 3 Monate bis höchstens 24 Monate.
  • Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als 2.500 EUR muss der Zuwendungsempfänger eine juristische Person sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ (Richtlinie „4Generation“)
vom: 02.12.2020
geändert am: 04.02.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Weblink zur Richtlinie

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