Förderprogramm

Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Arbeit
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Schaffung von unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nach einer Gründung, einer Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen im Meisterhandwerk.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000 für 12 Monate.

Sie können die Förderung nur einmal erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?