Förderprogramm

Jugendwerkstätten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Arbeit
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Team Jugendberufshilfe

Günther-Wagner-Allee 12 – 16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
NBank Kundenportal Jugendwerkstätten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei Angeboten für junge Menschen, die sich beruflich nicht gut eingliedern lassen oder die einen besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf haben. Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie erhalten die Förderung für

  • Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in einer Jugendwerkstatt sowie
  • zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, und zwar

  • für den Bewilligungszeitraum 1.7.2022 bis 31.3.2025 bis zu EUR 466.000 sowie
  • für den Bewilligungszeitraum 1.4.2025 bis 31.12.2027 bis zu EUR 478.000.

Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 33 Monate begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.

Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen. 

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