Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlichen Antriebssystemen im ÖPNV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV Kundenportal NBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie umweltfreundlich angetriebene Kraftfahrzeuge im ÖPNV einsetzen wollen, mit denen die Mobilität zwischen Städten und ihrem Umland verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie erhalten die Förderung für den Kauf neuer Kraftfahrzeuge, die über klimaschonende und umweltfreundliche Antriebssysteme verfügen und im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Als neu gelten auch Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie eine maximale Laufleistung von 10.000 Kilometern haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent,
  • im Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Landes Niedersachsen um weitere 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.

Die maximal zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig von der Art des Fahrzeugs.

Normalerweise können maximal 4 Kraftomnibusse gefördert werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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