Förderprogramm

Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Weiterführende Links:
Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen.

Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU-Fonds EFRE, ELER, ESF beziehungsweise ESF+ für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027.

Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen.

Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstens EUR 500.000 je Vorhaben betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

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