Förderprogramm

Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur.

Außerdem können Sie eine Förderung zur Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in Ihre kommunale und soziale Infrastruktur bekommen. 

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.

Ihre Ausschreibung senden Sie bitte per Mail oder Fax an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anschließend erhalten Sie ein tagesaktuelles Konditionsangebot.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.

Der kommunale Infrastrukturkredit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Förderung von Kommunen beachten.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen

Produktinformation (Stand 22.04.2022)

Wenn Sie als niedersächsische Kommune Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur planen, sprechen Sie uns an.

Die NBank vergibt zinsgünstige und langfristige Kredite zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturvorhaben.

Übersicht

  • Gebietskörperschaften in Niedersachsen
  • Langfristige und zinsgünstige Finanzierung von kommunalen, digitalen und sozialen Infrastrukturvorhaben
  • Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit, bis zu 3 Tilgungsfreijahre

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur in Niedersachsen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur

Wie wird gefördert?

  • Kredit
    • langfristige und zinsgünstige Raten-, Annuitäten- oder endfällige Kredite direkt durch die NBank.
  • Auszahlung
    • zu 100%.
  • Zinsen und Zinsfestschreibung
    • Zinsen werden zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt; Festschreibung für die gesamte Laufzeit des Kredites
  • Laufzeit
    • bis zu 30 Jahre und bis zu 3 Tilgungsfreijahre
    • endfällige Kredite mit einer Laufzeit zwischen 3 und 12 Jahren
  • Tilgung
    • beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
  • Vorzeitige Rückzahlungen
    • sind nur nach vorheriger Ankündigung (mindestens einen Monat im Voraus) und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Besicherung
    • Eine dingliche Absicherung der Kredite ist nicht erforderlich. Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden
  • Kombination mit anderen Finanzierungshilfen
    • (öffentliche Fördermittel) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zuweisungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind
    • Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können
    • Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Voraussetzungen

  • rechtliche Rahmenbedingungen
    • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
    • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
    • Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften

Ihr Schritt zur Finanzierung

Auf Ihre Ausschreibung erhalten Sie von uns ein tagesaktuelles Konditionsangebot.

Zusätzlich benötigte Dokumente nach Vertragsabschluss

  • Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt incl. Ausweiskopie
  • Aktuelle Haushaltssatzung
  • Aufsichtsbehördliche Genehmigung über die Höhe der für das laufende Haushaltsjahr genehmigten Kreditermächtigung
  • SEPA-Lastschriftmandat

Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf der Förderprogrammseite im Internet unter dem Reiter „Downloads“.

Per Mail:

kommunalkredite@nbank.de

Per Fax:

0511 300 31-11418

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an.

Beratung, Fragen, Termine

Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr

Jana Franke, Tel.: 0511 30031-9415
jana.franke@

und

Christian Kropp, Tel.: 0511 30031-9325
christian.kropp@nbank

beraten Sie gerne.

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