Förderprogramm

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Fischkai 31

27572 Bremerhaven

Weiterführende Links:
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.1 des EMFAF:
    • Diversifizierungen und neue Einkommensquellen,
    • Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen,
    • Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,
    • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen,
    • Maßnahmen zur Verbesserung der (Selbst-)Organisation der Fischerei,
  • Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.2 des EMFAF:
    • Unterstützung des Ersterwerbs eines Fischereifahrzeugs durch eine natürliche Person,
    • Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen,
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Seefischerei bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit zum Schutz der fischereilichen Ressourcen,
  • Maßnahmen zur Anpassung der Fangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten durch endgültige Einstellungen der Fangtätigkeiten,
  • Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2 des EMFAF:
    • Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen, die der Erhöhung der Wertschöpfung oder Modernisierung dienen,
    • Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,
    • Vermarktungsmaßnahmen, die der besseren Rückverfolgbarkeit der Fischereierzeugnisse dienen,
    • Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Hygiene, Gesundheit oder Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen führen,
  • Produktions- und Vermarktungspläne,
  • Überwachung und Durchsetzung: Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen für Zwecke der Fischereikontrolle sowie
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.

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