Förderprogramm

Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohnraum kaufen, neu bauen oder modernisieren und Sicherheiten für die Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Landesbürgschaft erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.

Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen

  • für den Neubau von Wohnraum oder den erstmaligen Erwerb von Wohnraum in den ersten 2 Jahren nach Fertigstellung,
  • zur Modernisierung von Wohnraum, vor allem zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung,
  • für den Kauf von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. 

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

Wenn Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, muss Ihr Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht und dort mit dem Förderantrag verbunden werden.

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