Förderprogramm

Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg

Team 5SL1

Moslestraße 3

26122 Oldenburg

Weiterführende Links:
Migrationsberatung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben.

Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung

  • in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,
  • in sozialrechtlichen Fragen,
  • als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
  • zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen,
  • zum Gewaltschutz,
  • über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,
  • bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,
  • über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber EUR 60.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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