Förderprogramm

Mobilfunkrichtlinie – MFR

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Digitalisierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Mobilfunkrichtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in einem unterversorgten Gebiet in Niedersachsen Projekte zur Mobilfunkversorgung in aktueller LTE-Technik oder Folgestandard umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Investitionen in den Bau und die Aufrüstung von passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk, die durch einen Mobilfunknetzbetreiber genutzt werden.

Zu den geförderten Investitionen gehören vor allem Mast, Fundament, Zuwegung, Stromanbindung, Leerrohre sowie damit verbundene Verlegungsarbeiten. Sie können zwischen dem Betreibermodell und dem Investitionskostenzuschussmodell wählen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber höchstens EUR 350.000 pro Sendestandort.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

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