Förderprogramm

Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12 – 16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Informationen zum Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) (externer Link) NBank Kundenportal (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

 Das Land Niedersachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen zusammenarbeiten, bei Vorhaben zur Beschleunigung innovativer Entwicklungen und Prozesse. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung.

Gefördert werden

  • Einzelvorhaben von einem KMU oder einem kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung,
  • Verbundvorhaben von mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen, von denen mindestens eins ein KMU ist,
  • Kooperationsvorhaben von mindestens einem Unternehmen und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens sowie von der Größe Ihres Unternehmens ab.

Je Unternehmen beträgt der Zuschuss maximal 500.000 EUR. Bei Kooperations- oder Verbundvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses je beteiligter Forschungseinrichtung maximal 300.000 EUR.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (siehe weiterführende Links) ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

An Verbundvorhaben können auch große Unternehmen beteiligt sein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Ihr Vorhaben muss einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch den entsprechenden Einsatz von eigenem Personal haben.
  • Ihre Personalausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50 % aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Planen Sie ein Verbund- und Kooperationsvorhaben, müssen Sie die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die sich in einem laufenden Sanierungsverfahren befinden.  

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
vom: 18.05.2022
zuletzt geändert am: 19.07.2024
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– VORIS 77100 –

Weblink zur Richtlinie

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