Förderprogramm

Pro-Aktiv-Centren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Team Jugendberufshilfe

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Pro-Aktiv-Centren NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Arbeit von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers sowie
  • zusätzliche innovative Maßnahmen in Pro-Aktiv-Centren, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, maximal aber EUR 1 Million.

Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 22 Monate begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.

Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen. 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?