Förderprogramm

Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Referat 12

Leibnizufer 9

30169 Hannover

Weiterführende Links:
Programmausschreibung Pro*Niedersachsen Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte Pro*Niedersachsen – Wissenschaftliche Veranstaltungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als promovierte Geisteswissenschaftlerin oder promovierter Geisteswissenschaftler in Ihrer niedersächsischen Fakultät ein Forschungsprojekt planen, kann Ihre Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Forschungsarbeiten aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, wenn diese neue Impulse für die jeweilige Fachrichtung setzen.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben sowie für Investitionen in Geräte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal EUR 250.000 für eine Dauer von bis zu 3 Jahren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. eines Jahres für eine Förderung ab dem 1.10. des folgenden Jahres schriftlich auf dem Dienstweg und per E-Mail beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

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