Förderprogramm

Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Hochschule, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Öffnung von Hochschulen NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Bildungsangebote umsetzen wollen, die den Hochschulzugang für qualifizierte Personen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei Vorhaben zur Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und vor allem ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Sie erhalten die Förderung für die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von

  • berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Verbidnung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs oder
  • berufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs vom Beruf in die Hochschule für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Vorhaben, bei denen niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammenarbeiten, werden bevorzugt gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei aus ESF+-Mitteln

  • im Programmgebiet „stärker entwickelte Region“ (SER) maximal 40 Prozent und
  • im Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) maximal 60 Prozent.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, bei Projekten, die sowohl Entwicklung als auch Erprobung zum Gegenstand haben, 36 Monate.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

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