Förderprogramm

Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Regionalmanagements der Zukunftsregionen NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Kreis mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Errichtung von Regionalmanagements sowie der Erweiterung und dem Betrieb bestehender Regionalmanagements einer anerkannten „Zukunftsregion“, an der Sie beteiligt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
  • Die Förderung kann durch Landesmittel auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 90 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet SER maximal EUR 210.000 pro Jahr und im Programmgebiet ÜR maximal EUR 270.000 pro Jahr.
  • Sie können Vorhaben können auch gebietsübergreifend (SER/ÜR) durchführen, dann werden die Finanzierungsanteile vorher festgelegt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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