Förderprogramm

Richtlinie Frühe Hilfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Landesjugendamt – Fachbereich I

Schiffgraben 30–32

30175 Hannover

Weiterführende Links:
Frühe Hilfen in Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, durch die junge und werdende Familien entlastet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen fördert Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, die belastete Familie durch Angebote im Bereich der Frühen Hilfen unterstützen.

Die Förderung erhalten Sie für Sach- und Personalausgaben für

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen,
  • Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch Fachkräfte Früher Hilfen
  • Angebote von Freiwilligen im Bereich der Frühen Hilfen,
  • Angebote an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme mit direktem Bezug zu den Frühen Hilfen und
  • Maßnahmen zur Erprobung innovativer Angebote mit Bezug zu den Frühen Hilfen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe von EUR 20.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt.

Stelllen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt – Fachbereich I.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?