Förderprogramm

Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Lavesallee 6

30169 Hannover

Weiterführende Links:
Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen Internationale Organisation für Migration (IOM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig aus Niedersachsen in Ihre Heimat zurückkehren oder in ein anderes Land weiterwandern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig in Ihre Heimat zurückkehren wollen. Dies gilt auch für das Weiterwandern in ein drittes Land, das bereit ist, Sie aufzunehmen.

Sie erhalten die Förderung als Rückkehrhilfen in Form von Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe und medizinisch bedingten Zusatzkosten sowie in Form von Starthilfen auf der Grundlage des REAG-/GARP-Programms.

Sie können auch individuelle Hilfen erhalten, wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger eines Drittstaates ausreisen wollen oder müssen. So sollen Sie eine Perspektive für eine soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung bei der Rückkehr in Ihre Heimat oder der Weiterwanderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist von der Art Ihres Vorhabens und von Ihrem Herkunftsland abhängig.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Ausländer- oder Leistungsbehörde in Deutschland oder über einen Wohlfahrtsverband beziehungsweise eine Fachberatungsstelle.

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.

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