Förderprogramm

Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Weiterführende Links:
Selbsthilfe-Richtlinie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Brennpunkte in Niedersachsen mit Projekten zur Selbsthilfe unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Stärkung der Selbsthilfe von Menschen in sozialen Brennpunkten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die den sozialen Schwierigkeiten in sozialen Brennpunkten entgegenwirken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 für einmalige Sachausgaben pro Maßnahme. Juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Als Verband, Verein oder Selbsthilfegruppe erhalten Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Als Erstempfängerin, also als Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V., reichen Sie die Anträge der Letztempfängerinnen und Letztempfänger gebündelt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, ein. Ihre Folgeanträge stellen Sie bitte bis zum 30.11. eines Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums.

Als Letztempfängerin und Letztempfänger reichen Sie Ihren Antrag bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. ein.

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