Förderprogramm

Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Bahnhofsplatz 3–4

31134 Hildesheim

Weiterführende Links:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg Gemeinsam stark.Gemeinsam metropolregional. Arbeitsprogramm 2023–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden,
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Als Zusammenschluss verständigen Sie sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte, legen vorrangige Handlungsfelder fest und setzen sie um.

Sie erhalten die Förderung für

  • Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,
  • Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements,
  • wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,
  • regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und
  • investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung.

Außerdem werden Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Projektvolumen von mindestens EUR 60.000 und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.9. eines Jahres für das Folgejahr an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.

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