Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken.
Sie erhalten die Förderung für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Schwerpunkt in Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden,
- Beratung und Coaching für die Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen und
- Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch 75.000 EUR und maximal 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme,
- Beratung und Coaching 1.200 EUR brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage und
- Personalausgaben 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), maximal jedoch 200.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren.