Förderprogramm

Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Weiterführende Links:
Zukunftsräume Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Schwerpunkt in Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • Beratung und Coaching für die Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen und
  • Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 Prozent für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 Prozent unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch EUR 75.000 und maximal EUR 300.000 bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme,
  • Beratung und Coaching EUR 1.200 brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage und
  • Personalausgaben 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 Prozent für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 Prozent unter dem Vergleichswert), maximal jedoch EUR 200.000 bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt müssen Sie für investive und nichtinvestive Maßnahmen eine schriftliche Interessenbekundung für eine Aufnahme in das Programm Zukunftsräume Niedersachsen einreichen.

Nach Aufnahme in das Programm können Sie Zuwendungsanträge für investive und nichtinvestive Maßnahmen sowie für Personalausgaben einreichen. Hierzu können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Für investive und nichtinvestive Maßnahmen und für die Förderung von Personalausgaben sind Antragsstichtage festgelegt. Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.

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