Förderprogramm

Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Justizministerium

Ansprechpunkt:

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen

Oberlandesgericht Oldenburg

Mühlenstraße 5

26122 Oldenburg

Weiterführende Links:
Förderung freier Träger der Straffälligenhilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wen Sie Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie im Rahmen der freien Straffälligenhilfe bei ambulanten sozialen Maßnahmen, durch die Straffällige resozialisiert und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.

Die Förderung erhalten Sie für Angebote der Anlaufstellen für Straffällige mit folgendem Leistungsspektrum:

  • regelmäßiger Besuch der vorgesehenen Justizvollzugsanstalt,
  • Hilfeeinrichtungen beim Umgang mit Behörden,
  • strukturierte einzelfallbezogene Hilfen bei der Wohnungssuche für von Haft Bedrohte, Inhaftierte und Haftentlassene,
  • konkrete Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt für Gefährdete, Inhaftierte und Haftentlassene,
  • sozialarbeiterisch begleitete Schuldnerberatung für Strafgefangene und Haftentlassene,
  • Begleitung von Inhaftierten und Haftentlassenen bei Suchtgefährdungen,
  • Unterstützung von Angehörigen von Inhaftierung Bedrohter, Inhaftierter und Haftentlassener,
  • Umsetzung des Programms „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen”,
  • regelmäßige Präsenz in den Justizvollzugsanstalten zum Thema Entlassungsvorbereitung,
  • Vorhalten von Wohnangeboten,
  • Beratungs- und Aufnahmegespräche mit Bewerbern für das Wohnangebot,
  • Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung der finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen der einzelnen Wohnangebote,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Zusätzlich erhalten Sie einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Sachkosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des Vorjahres an den Ambulanten Justizsozialdienst im Oberlandesgericht Oldenburg.

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