Förderprogramm

Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Simone Rohenkohl

Theodor-Tantzen-Platz 8

26112 Oldenburg

Tel: 0441 9215457

Fax: 0441 92159457

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Weiterführende Links:
Strukturhilfen Wilhelmshaven

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Bundes Sie als Stadt Wilhelmshaven, angrenzende Gemeinde oder anderen kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten bei Investitionen, die nach Ende der Verstromung von Steinkohle dem Strukturwandel und der Beschäftigungssicherung in der Region dienen.

Die Mittel des Bundes stehen in 3 Förderperioden zur Verfügung:

  • Förderperiode 1: 2021 bis 2026,
  • Förderperiode 2: 2027 bis 2032,
  • Förderperiode 3: 2033 bis 2038.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur, vor allem Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
  • Verkehr, vor allem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, vor allem Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Ausund Weiterbildung,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
  • Naturschutz und Landschaftspflege, vor allem Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.

Ebenfalls gefördert werden Investitionen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit einem privaten Vertragspartner als Öffentlich Private Partnerschaft (Vorabfinanzierungs-ÖPP).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Zuwendungsbedarf muss normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?