Förderprogramm

Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
arbeit
Foerdergebiet:
de_ni
Foerderberechtigte:
verband_vereinigung, oeffentliche_einrichtung
Foerdergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

WeiterfuehrendeLinks:
Informationen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen (externer Link)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
vom: 26.11.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge müssen bis zum 01.11. eines Jahres vorliegen, um für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt zu werden.

Weblink zur Richtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?