Förderprogramm

Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen (externer Link)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
vom: 26.11.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge müssen bis zum 01.11. eines Jahres vorliegen, um für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt zu werden.

Weblink zur Richtlinie

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