Förderprogramm

Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN)

Georg K. Schuchardt

Osterstraße 60

30195 Hannover

Weiterführende Links:
Wärmepumpenquartiere

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einem bestimmten Wohngebiet in Niedersachsen elektrische Wärmepumpen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Kauf und beim Einbau von elektrischen Wärmepumpensystemen mit einer Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren (siehe Anlage der Richtlinie). 

Sie erhalten die Förderung ergänzend zu folgenden Programmen des Bundes: „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ und „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“.

Sie erhalten die Förderung in

  • Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärme- oder Luftwärmeerschließung,
  • Bestandsquartieren mit dezentraler oder zentraler Erdwärmeerschließung und
  • Neubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Wärmepumpensystem bei

  • Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 5.000,
  • Neubauquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen EUR 500,00,
  • Bestandsquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 7.250,
  • bei Bestandsquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen EUR 1.500,
  • Bestandsquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 6.750,
  • Neubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 4.000.

Für Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik nach Vorgaben der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) einschließlich deren Einbau erhalten Sie außerdem einen Zuschuss von EUR 2.500. Der Zuschuss ist unabhängig von der Förderung der Wärmepumpensysteme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN).

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ oder der Richtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ stellen und ebenfalls bei der KEAN einreichen.

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