Förderprogramm

Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des Gastgewerbes Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung Ihres touristischen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Beherbergung, einschließlich der Campingwirtschaft, und der Gastronomie, wenn Sie in die Verbesserung der Qualität Ihres touristischen Angebots investieren.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zum Beispiel durch Ausbau von Kapazitäten, eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent und
  • mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent

der förderfähigen Investitionen, jedoch normalerweise höchstens EUR 500.000.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 125.000 betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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