Förderprogramm

Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Handwerkskammern (HwK), Industrie- und Handelskammern (IHK) und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Weiterführende Links:
Aufstiegsbonus I Aufstiegsbonus II

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder sich beruflich fortbilden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf.

Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für

  • Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I),
  • Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II).

Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen

  • beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss,
  • beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500.

Die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer ermitteln unter den rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen, wer sich für den Aufstiegsbonus I bewerben kann. Wenn Sie Ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und zuwendungsberechtigt sind, erhalten Sie die Möglichkeit, den Antrag auf den Aufstiegsbonus I anschließend innerhalb von 4 Monaten bei der jeweiligen Kammer einzureichen.

Haben Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, beantragen Sie bitte den Aufstiegsbonus I direkt bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.

Den Antrag auf den Aufstiegsbonus II stellen Sie spätestens 12 Monate nach Ihrer Existenzgründung bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.

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