Förderprogramm

Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Abteilung 636 – Gigabit-Kompetenzzentrum

Fuststraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, vor allem Gigabitnetze (Betreibermodell),
  • kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung),
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Betreibermodells oder einer kommunale Finanzierungsbeteiligung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze);
  • bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

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