Förderprogramm

Förderung der Beratung in der Landwirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Referat 41

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Weiterführende Links:
Beratung in der Landwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine betriebliche Beratung durch eine Beratungsanbieterin oder einen Beratungsanbieter in Anspruch nehmen möchten, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen von anerkannten Beratungsanbieterinnen und Beratungsanbietern durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, die Höchstgrenze liegt bei EUR 80,00 pro Beratungsstunde. Die Gesamtförderung ist auf einen Höchstbetrag von EUR 1.500 je Beratungselement und Jahr begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 225,00.

Richten Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Beratungsanbieterin oder Ihren Beratungsanbieter vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?