Förderprogramm

Beratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Beratung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)

Weiterführende Links:
BITT-Technologieberatung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen eine Beratungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, die Ihnen die neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse vermittelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Durchführung von technologieorientierten Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Als KMU bekommen Sie die Förderung für

  • technologieorientierte Beratungen,
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS),
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems (IMS),
  • Begutachtungen von technologieorientierten Fördervorhaben,
  • Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen,
  • Inanspruchnahmen von Datenbankrecherchen,
  • Beratung bei der Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • für Beratungsleistungen externer Beratender 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk (mindestens 8 Beratungsstunden), je Unternehmen werden maximal 15 Tagewerke, bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik maximal 3 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren gefördert,
  • für die Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen bis zu EUR 500,00 bei maximal 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beauftragung der Beratung beziehungsweise Durchführung der Maßnahme an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer in Rheinland Pfalz. Für die Bewilligung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.

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