Förderprogramm

Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel

Görresstraße 10

54470 Bernkastel-Kues

Weiterführende Links:
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz – Informationsseite zur Weinabsatzförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen der Weinwirtschaft Maßnahmen planen, um den Absatz rheinland-pfälzischer Weine außerhalb der Europäischen Union zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie den Absatz und die Vermarktung von Weinen aus Rheinland-Pfalz auf Drittlandsmärkten planen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen,
  • die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen,
  • Informationsveranstaltungen und Informationsreisen (insbesondere über die EU-Systeme für geschützte Ursprungsbezeichnungen (gU), geschützte geografische Angaben (ggA) und ökologische Erzeugung),
  • Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzförderungsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung je Vorhaben und Zielmarkt für 3 Jahre. Die Bagatellgrenze beträgt je Vorhaben 5.000 EUR.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?