Förderprogramm

Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)

Weiterführende Links:
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Unwetterhilfen RLP 2021

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben. Künftig werden Sie auch unterstützt, wenn Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet in Ihrem Unternehmen ihre Ausbildung fortsetzen können.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.500 je übernommene oder übernommenen Auszubildenden.

Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ein. Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.

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