Förderprogramm

Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

ELER-Verwaltungsbehörde (Referat 8607)

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Weiterführende Links:
EPLR-EULLE – Förderaufrufe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) bei der Durchführung nicht-flächen- und nicht-tierbezogener Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen, Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen,
  • Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU), Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, landwirtschaftlicher Wegebau außerhalb der Flurbereinigung, Erschließung von Rebflächen in Steillagen,
  • Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen,
  • Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe: Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID), für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM) sowie in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten (WKS),
  • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten: Breitbandförderung, Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Natura-2000-Gebiete), Förderung des Bewusstseins für Natura 2000, Investitionen in Radwege/Pendlerrouten, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Nutzung elektronischer Medien an den Schulen, zur Erwachsenenbildung und an öffentlichen Orten in ländlichen Räumen,
  • Zusammenarbeit: Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit, Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Technologien im Rahmen von EIP,
  • LEADER: Vorbereitende Unterstützung für den LEADER-Ansatz, Umsetzung der LILE, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen, Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Beachtung eventueller besonderer Antragsfristen im Rahmen besonderer Förderaufrufe an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle.

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