Förderprogramm

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Dienstsitz Trier

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Weiterführende Links:
Experimenteller Wohnungs- und Städtebau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger innovative und modellhafte Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei innovativen und modellhaften Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau. Im Fokus Ihrer Maßnahmen stehen

  • Weiterentwicklung der Bau- und Wohnungspolitik,
  • Verbesserung des Wissenstransfers,
  • Weiterentwicklung nachhaltiger, insbesondere umwelt- und klimagerechter, sozialverträglicher und barrierefreier Planungsansätze und Bauweisen oder
  • Unterstützung innovativer, modellhafter Projekte und Prozesse im Bereich des zukünftigen Planens, Bauens, Wohnens und der Baukultur.

Sie erhalten die Förderung für

  • modellbedingte Mehrkosten für Planung, Vorbereitung, Durchführung, insbesondere Projektmanagement, Prozessbegleitung und Begleitforschung, sowie für Dokumentation und Ähnliches und
  • investive Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • normalerweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; ausnahmsweise kann bei Vorhaben von finanzschwachen kommunalen Projektträgern und bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse der Zuschuss grundsätzlich auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden,
  • bei investiven Maßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

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