Förderprogramm

Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Ansprechpunkt:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Kaiser-Friedrich-Straße 1

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Fachverfahren MIP-Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ein wasserwirtschaftliches Vorhaben durchführen, das eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner und eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Wasserversorgung (Erhöhung der Versorgungssicherheit und der zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausbau von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen),
  • Abwasserbeseitigung (Maßnahmen der Abwasserbehandlung für eine verbesserte Schadstoffminimierung des Abwassers, Ausbau von Abwasseranlagen zur Erreichung der Klimaschutzziele, Maßnahmen der öffentlichen Kanalisation),
  • Analysen, Gutachten und Konzeptionen (zum Beispiel zur Modernisierung von Infrastruktur der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung),
  • Kooperationen Wasserversorgung-Landwirtschaft (beispielsweise Wasserschutzberatung, Monitoring),
  • Gewässer- und Flussgebietsentwicklung (Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung „Aktion Blau Plus“, zur Wiederherstellung der aufwärtsgerichteten Durchgängigkeit, zum Fischschutz an Wasserkraftanlagen),
  • Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse,
  • Stauanlagen, Wasserspeicher,
  • Hochwasserrisikomanagement,
  • landwirtschaftlicher Wasserbau,
  • Verbesserung der Grundwasserneubildung, des Bodenwasserhaushalts und des Wasserrückhalts auf der Fläche,
  • interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewässerentwicklung,
  • Modellvorhaben und Pilotprojekte
  • Maßnahmen der Umweltbildung Wasser.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder als Darlehen.

Je nach Art des Vorhabens beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, die Höhe des Darlehens beträgt nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Für eine neue Maßnahme richten Sie bitte Ihren Gesamtförderantrag auf Aufnahme in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Nach Aufnahme der Maßnahme in das MIP müssen Sie den Gesamtförderantrag über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung aktualisieren und vervollständigen.

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