Förderprogramm

Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Ansprechpunkt:

zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz

Weiterführende Links:
Förderung der Forstwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune, Privatbesitzer oder -besitzerin bei der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Wälder. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten eine Förderung in folgenden von der GAK definierten Bereichen:

  • mittelfristige Betriebsgutachten,
  • naturnahe Waldbewirtschaftung (Vorarbeiten, Waldumbau, Waldpflege, Bodenschutzkalkung),
  • Erstbewaldung – Neuanlage von Wald,
  • Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald,
  • forstwirtschaftliche Infrastruktur (Forstwirtschaftlicher Wegebau, Holzlagerplätze),
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Naturschutzmaßnahmen im Wald,
  • Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.

Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Überwindung besonderer struktureller Nachteile in kommunalen Forstbetrieben,
  • Anschubfinanzierung von Forstzweckverbänden nach § 30 Landeswaldgesetz sowie
  • Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Bitte beachten Sie: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bildet bei der Vergabe der Mittel Förderschwerpunkte. Als solche gelten insbesondere die Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Maßnahmen zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur und der Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden sowie zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Dazu kann das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Fördersätze reduzieren, Fördermaßnahmen aussetzen oder einzelne Maßnahmen räumlich priorisieren.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Forstamt.

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