Förderprogramm

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Ansprechpunkt:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Kaiser-Friedrich-Straße 5a

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Kommunale und verbandliche Jugendarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Angebote Ihrer kommunalen oder verbandlichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sozialen Bildung,
  • innovative und modellhafte Projekte der Jugendarbeit,
  • ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Geschäftsstellen der Jugendverbände,
  • Bau und Ausstattung – Investitionen,
  • andere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Verwaltungspauschale.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Die Förderung bei Verwaltungspauschalen für Jugendverbände besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahmen orientierten Zuschlag.

Ihren Antrag richten Sie je nach Maßnahme an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration oder an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

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