Förderprogramm

Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Weiterführende Links:
Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune ein festivalähnliches Kulturprojekt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Ihre kommunale Kultureinrichtung und Ihr Kulturprojekt mit Zuschüssen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Honorare,
  • Steuern,
  • Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler,
  • Veranstaltungskosten für kommunale Theater,
  • Vorhaben mit Festivalcharakter.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.10. für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

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