Förderprogramm

Freizeitfischerei

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Ansprechpunkt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3–5

56068 Koblenz

Weiterführende Links:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) – Förderung der Fischerei Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) – Förderung der Fischerei

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzungen von Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Fischbesatz als Erstbesatz zur Erhaltung und Verbesserung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt,
  • notwendige Besatzmaßnahmen als Wiederbesetzung infolge außergewöhnlicher Umstände (beispielsweise Fischsterben ohne erkennbaren Verursacher oder ohne Entschädigung durch Dritte) sowie zur Wiederansiedlung von Fischarten,
  • Gewässeruntersuchungen und -bewertungen mit fischereilicher Zielsetzung sowie die dafür erforderlichen Gerätschaften und Materialien,
  • Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes und sonstige Schutzmaßnahmen zur Erhaltung einheimischer Fischbestände sowie die dafür erforderlichen Gerätschaften und Materialien,
  • Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung in der Freizeitfischerei (insbesondere in der Jugendarbeit),
  • Maßnahmen und Einrichtungen zur fischereilichen Öffentlichkeitsarbeit mit überregionaler Bedeutung sowie
  • sonstige Projekte der Fischerei von besonderem Landesinteresse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 20 Prozent, jedoch höchstens 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei erheblichem Interesse des Landes ist ein höherer Fördersatz möglich.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 250,00.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Fischereibehörde.

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