Förderprogramm

Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen künftig die Wiederbesetzung freiwerdender Arztsitze zunehmend schwieriger wird.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb oder die Gründung einer Praxis,
  • die Ausstattung einer Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Gründung oder Übernahme einer Praxis bis zu 20.000 EUR,
  • für die Gründung einer Zweigpraxis bis zu 15.000
  • EUR,
  • für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte bis zu 20.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.

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