Förderprogramm

Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Baedekerstraße 2–10

56073 Koblenz

Weiterführende Links:
Landesförderung hausärztliche Versorgung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen künftig die Wiederbesetzung freiwerdender Arztsitze zunehmend schwieriger wird.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb oder die Gründung einer Praxis,
  • die Ausstattung einer Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Gründung oder Übernahme einer Praxis bis zu EUR 20.000,
  • für die Gründung einer Zweigpraxis bis zu EUR 15.000,
  • für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte bis zu EUR 20.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.

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