Förderprogramm

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) Kundenportal Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in betriebliche Innovationen investieren, die für Ihren Betrieb eine technologische Transformation darstellen oder zur Digitalisierung Ihrer Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einführung betrieblicher Innovationen in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur

  • Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation,
  • Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie
  • Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent,
  • mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent

der förderfähigen Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.

Für den Teil Ihres förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, bekommen Sie abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für

  • kleine Unternehmen EUR 250.000 und
  • mittlere Unternehmen EUR 500.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das elektronische Kundenportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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