Förderprogramm

Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Informationen zum Innovationsfonds Rheinland-Pfalz (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.

Volltext

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) bei der Neugründung eines kleinen Technologieunternehmens in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen des Innovationsfonds III erhalten Sie Beteiligungskapital.

Sie bekommen die Förderung für die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als stille und/oder offene Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR), die gegebenenfalls in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Sie müssen
    • innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind,
    • das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen,
    • den innovativen Kern des Projekts im Unternehmen selbst erarbeiten,
    • mit der Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihren fachlichen und kaufmännischen Kenntnissen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Von einer Beteiligung ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, durch einen Zusammenschluss gegründet wurden oder die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an Unternehmensneugründungen aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz III
vom 02.04.2024
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

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