Förderprogramm

Maßnahmen und Projekte der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik von überregionaler Bedeutung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Ansprechpunkt:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Abteilung Integration, Referat 721

Kaiser-Friedrich-Straße 5a

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verein, Initiative oder Verband ein Projekt planen, das über die Region hinaus Modellcharakter für die gelungene Integration von Zugewanderten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei überregional bedeutsamen (Modell-)Projekten und Maßnahmen zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Zielgruppe sind Menschen aus anderen EU-Staaten ebenso wie Geflüchtete aus Drittstaaten.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen von zugewanderten Menschen,
  • die Begleitung und Unterstützung junger Erwachsener, Heranwachsender und Jugendlicher mit Migrationshintergrund während des Integrationsprozesses,
  • die Stärkung der Toleranz und des gegenseitigen Verstehens von Zugewanderten und der aufnehmenden Gesellschaft,
  • die Entwicklung oder Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen daraus, sowie
  • Projekte mit Beteiligten aus mehr als einer Region oder die in ihrer Zielgruppe über die Region hinausreichen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel erbringen oder durch Drittmittel nachweisen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Projekt- oder Maßnahmenbeginn an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

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