Förderprogramm

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Modernisierung vermieteten Wohnraums

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Wohnungen, die Sie an Haushalte mit geringem Einkommen vermieten, zum Beispiel klimagerecht modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen:

  • nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser,
  • Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Heizung und warmes Wasser,
  • nachhaltige Erhöhung des Wohnungswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse,
  • Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs,
  • barrierefreies Wohnen,
  • Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen),
  • Instandsetzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung
  • klimagerechte Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 140.000 und bei einer klimagerechten Modernisierung EUR 175.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000 je Wohnung.

Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent beantragen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei

  • Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 (BEG) um 10 Prozent des Darlehens,
  • ausschließlicher Verwendung ökologischer Dämmstoffe, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, „natureplus“ oder dem Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) zertifiziert sind, oder bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 70 (BEG) um 15 Prozent des Darlehens,
  • Erreichung des Effizienzhausstandards 55 (BEG) um 20 Prozent des Darlehens.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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