Förderprogramm

Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Weiterführende Links:
Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) Kundenportal Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Ausbau von Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion durch vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Verlagerungen von Betriebsstätten innerhalb der Landesgrenzen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und
  • für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent

Ihrer förderfähigen Investitionskosten.

Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei EUR 20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens EUR 100.000, bei mittleren Unternehmen mindestens EUR 200.000).

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank (ISB). Nach Antragstellung holt die Investitions- und Strukturbank fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie der Agentur für Arbeit ein.

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